Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Ludwigsburg-Gutschein (Kärtle) für Endkunden

Der Ludwigsburger Innenstadt (LUIS) e.V., Obere Marktstraße 1–3, 71634 Ludwigsburg (nachfolgend „Herausgeber“) gibt den Ludwigsburg-Gutschein im Kartenformat (nachfolgend „Karte“) heraus. Diese AGB regeln Erwerb und Nutzung der Karte. Abweichende Regelungen für die Jobkarte „Ludwigsburg-Gutschein“ (nachfolgend „Jobkarte“) sind in Ziffer 12 beschrieben.

1. Erwerb der Karte

1.1 Die Karte kann bei den vom Herausgeber autorisierten Verkaufsstellen erworben werden. Die autorisierten Verkaufsstellen handeln im Auftrag des Herausgebers.

1.2 Die jeweils aktuellen Verkaufsstellen sind auf der Website des Herausgebers veröffentlicht: https://luis-ludwigsburg.de/verkaufs-und-annahmestellen.

1.3 Der Herausgeber betreibt zudem einen Online-Shop für die Karte: https://luis-ludwigsburg.de/shop/. Beim Online‑Erwerb der Karte durch Verbraucher gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte nach § 312g, 355 BGB;

2. Erwerb der Jobkarte

Jobkarten können nur über Firmen/Arbeitgeber erworben werden.

3. Einlösung der Karte

3.3 Die Karte kann zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen in Euro bei den teilnehmenden Unternehmen („Akzeptanzstellen“) eingesetzt werden. Eine stets aktuelle Übersicht der Akzeptanzstellen ist auf der Website des Herausgebers veröffentlicht: https://luis-ludwigsburg.de/verkaufs-und-annahmestellen.

3.2 Der Herausgeber schuldet nicht die durchgehende Teilnahme einzelner Akzeptanzstellen; Änderungen im Akzeptanznetz sind möglich. Die Karte ist ausschließlich innerhalb des begrenzten Netzes der vom Herausgeber bekanntgegebenen Akzeptanzstellen einlösbar.

4. Guthaben und Zahlungsvorgang

4.1 Die Karte ist eine Guthabenkarte. Bei Einlösung wird der jeweilige Zahlungsbetrag vom Kartenguthaben abgezogen.

4.2 Reicht das Guthaben für eine Zahlung nicht aus, kann die Akzeptanzstelle die Zahlung ablehnen oder – nach deren Ermessen – eine Teilzahlung zulassen (Restzahlung mit anderem Zahlungsmittel)

5. Aufladung/Wiederaufladbarkeit

5.1 Die Karte kann beim Erwerb mit einem Guthaben zwischen 5,00 EUR (Mindestbetrag) und 250,00 EUR (Höchstbetrag) ausgegeben werden.

5.2 Die Karte ist nicht wiederaufladbar.

6. Keine Barauszahlung

Eine Barauszahlung des Guthabens (auch von Restguthaben) ist ausgeschlossen, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.

7. Guthabenabfrage

Das aktuelle Guthaben kann online unter https://www.luis-ludwigsburg.de/guthabenabfrage abgefragt werden.

8. Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Sperrung

8.1 Die Standard-Karte ist wie Bargeld zu behandeln. Eine Sperrung ist nicht möglich. Bei Verlust/Diebstahl besteht kein Anspruch auf Ersatz.

8.2 Bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Unlesbarkeit der Karte besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatz oder Erstattung.

8.3 Die Haftung des Herausgebers richtet sich nach Ziffer 13.

10. Übertragbarkeit

Die Karte ist nicht personengebunden und kann an Dritte übertragen werden.

9. Verhältnis zur Akzeptanzstelle; Reklamationen

9.1 Einwendungen und Beanstandungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen Karteninhaber und Akzeptanzstelle (z. B. Mängel an Waren/Dienstleistungen, Rückgaben, Gewährleistung) sind ausschließlich gegenüber der jeweiligen Akzeptanzstelle geltend zu machen.

9.2 Der Herausgeber ist nicht Vertragspartner der durch die Karte bezahlten Waren- oder Dienstleistungsverträge.

11. Gültigkeit und Verfall

11.1 Die Karte kann bis zum Ablauf von drei Jahren eingelöst werden; die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Karte ausgegeben und mit einem Erstguthaben versehen wurde.

11.2 Nach Ablauf der Gültigkeit verfällt das Guthaben. Ein Anspruch auf Auszahlung oder Umtausch besteht nicht. Nach Ablauf dieser Frist verjährt der Einlösungsanspruch; der Herausgeber ist berechtigt, die Leistung zu verweigern. Ein Anspruch auf Auszahlung oder Umtausch besteht nicht.

12. Sonderregelungen für die Jobkarte

Für die Jobkarte gelten abweichend von den Ziffern 5, 8, 10 und 11 folgende Regelungen:

Zu 5 AUFLADUNG/WIEDERAUFLADBARKEIT: Die Jobkarte ist wiederaufladbar. Die Höhe und Frequenz der Aufladungen bestimmt der Arbeitgeber im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Zu 8 VERLUST, DIEBSTAHL, BESCHÄDIGUNG; SPERRUNG: Die Sperrung der Jobkarte erfolgt ausschließlich über den jeweiligen Arbeitgeber. Bei Verlust oder Diebstahl hat sich der Karteninhaber unverzüglich an seinen Arbeitgeber zu wenden. Details zu Sperrung und ggf. Ersatzkarte (z. B. Bearbeitungszeit, Gebühren) ergeben sich aus den arbeitgeberseitig vorgesehenen Prozessen.

Zu 10  ÜBERTRAGBARKEIT: Die Jobkarte ist personengebunden und nicht übertragbar.

Zu 11  GÜLTIGKEIT UND VERFALL : Jede Aufladung führt zu einem Neubeginn der Gültigkeitsfrist ab dem Datum der jeweiligen Aufladung.

13. Haftung

13.1 Der Herausgeber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

13.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

13.3 Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit zulässig.

14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand der Bedingungen: April 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Guthaben für die Jobkarte „Ludwigsburg-Gutschein“

1. Geltungsbereich, Begriffe

1.1 Diese AGB gelten für den Verkauf von Guthaben durch den Ludwigsburger Innenstadt (LUIS) e.V. (nachfolgend „Emittent“) an Unternehmen für die Jobkarte „Ludwigsburg-Gutschein“ (nachfolgend „Jobkarte“). Das Guthaben wird auf Jobkarten geladen, deren Inhaber Mitarbeitende des Unternehmens sind (nachfolgend „Mitarbeiterkarten“).

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Unternehmen“).

1.3 Abweichende Bedingungen des Unternehmens gelten nur, wenn der Emittent deren Geltung ausdrücklich in Textform bestätigt.

1.4 Für die Nutzung der Jobkarte gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ludwigsburg-Gutschein im Kartenformat („Gutscheinkartenbedingungen“) des Emittenten in der bei Vertragsschluss übergebenen bzw. unter www.luis-ludwigsburg.de abrufbaren Fassung; diese werden Bestandteil des Vertrags.

1.5 Die Jobkarte stellt nach derzeitiger Ausgestaltung kein E-Geld im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) dar. Sie ist ausschließlich innerhalb des begrenzten Akzeptanznetzes der teilnehmenden Akzeptanzstellen in Ludwigsburg einlösbar. Eine Barauszahlung oder Übertragung an Dritte ist ausgeschlossen

2. Änderung der AGB

2.1 Der Emittent kann diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Rechtsänderungen, Anpassung von Prozessen/Leistungen) ändern. Änderungen werden dem Unternehmen spätestens zwei Monate vor Wirksamwerden in Textform (z. B. E-Mail ausreichend) übermittelt.

2.2 Das Unternehmen kann bis zum Wirksamwerden widersprechen. Widerspricht das Unternehmen, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen. Änderungen, die Hauptleistungspflichten oder Entgelte betreffen, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Unternehmens. Auf diese Rechte wird der Emittent im Änderungsangebot hinweisen.

3. Erwerb und Aufladung von Guthaben

3.1 Aufladungen sind nur innerhalb der in den Gutscheinkartenbedingungen vorgesehenen Mindest-/Höchstgrenzen zulässig.

3.2 Aufladungen erfolgen über das dem Unternehmen zur Verfügung gestellte Online-Tool.

3.3 Das Unternehmen sichert zu, dass die bestellten Karten Mitarbeiterkarten sind und alle rechtlichen Voraussetzungen für die rechtmäßige Aufladung (insb. steuer-/arbeitsrechtlich) vorliegen.

3.4 Das Unternehmen stellt sicher, dass nur autorisierte Personen Bestellungen auslösen.

3.5 Für Nutzung, Gültigkeit, Akzeptanzstellen, Sperre/Verlust gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ludwigsburg-Gutschein im Kartenformat.

3.6 Eine Rückerstattung nicht verbrauchten Guthabens ist ausgeschlossen. Unberührt bleiben Ansprüche bei Überzahlung, Fehlbuchung oder technischer Fehlzuordnung.

3.7 Die steuerliche Behandlung obliegt dem Unternehmen; der Emittent übernimmt hierfür keine Beratung oder Haftung.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Der Kaufpreis entspricht dem jeweiligen neu aufgeladenen Guthabenbetrag. Zusatzentgelte werden gemäß beiliegender Kostenübersicht vereinbart.

4.2 Alle Entgelte verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern anwendbar.

4.3 Entgelte sind mit Zugang der Rechnung fällig.

4.4 Das Unternehmen erteilt dem Emittenten ein SEPA-Firmenlastschriftmandat (B2B); alternativ kann ein SEPA-Basislastschriftmandat vereinbart werden.

4.5 Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen zulässig.

5. Haftung

5.1 Der Emittent haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach zwingendem Recht.

5.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

5.3 Der Emittent setzt marktübliche IT-Sicherheitsmaßnahmen ein. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach Ziff. 5.1 und 5.2.

6. Vertraulichkeit und Datenschutz

6.1 Beide Parteien wahren Vertraulichkeit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.

6.2 Der Emittent verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsdurchführung. Weitergehende Verarbeitungen erfolgen nur bei Einwilligung oder gesetzlicher Erlaubnis.

6.3 Soweit der Emittent personenbezogene Daten weisungsgebunden verarbeitet, erfolgt dies als Auftragsverarbeitung nach Teil 2 dieser AGB (Art. 28 DS-GVO).

7. Rechtswahl und Gerichtsstand

7.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

7.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen ist Ludwigsburg.

Stand: April 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Ludwigsburg-Gutschein (Papier) für Endkunden

Die Benutzung des Ludwigsburg-Gutscheins (nachfolgend Gutschein genannt) richtet sich nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen für Endkunden.

1. Kosten

1.1 Der Gutschein wird in den festen Werten von 5 €, 10 €, 20 €, 44 € und 50 € ausgegeben.

1.2 Die Geschäfte der teilnehmenden Innenstadtakteure in Ludwigsburg (nachfolgend Annahmestellen genannt) dürfen Ihnen bei der Bezahlung keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren in Rechnung stellen.

2 Verwendung

2.1 Mit dem Gutschein können Sie bei den Annahmestellen Waren oder Dienstleistungen durch Vorlage des Gutscheins bezahlen. Eine Aufsummierung von mehreren Gutscheinen ist möglich. Über die teilnehmenden Annahmestellen können Sie sich bei den Verkaufsstellen oder im Internet unter https://luis-ludwigsburg.de/faq-ludwigsburg-gutschein-papier/ informieren. Beim Online-Einkauf können Sie mit dem Gutschein nicht bezahlen.

2.2 Der Saldo des Wertguthabens Ihres Gutscheins kann nur für Vollzahlungen eingesetzt werden. Das bei einer Bezahlung nicht verbrauchte Wertguthaben wird Ihnen bar ausbezahlt (Ausnahme: IKEA Ludwigsburg). Ausgenommen von dieser Regelung sind Arbeitgebergutscheine (vgl. §2.3).
Übersteigt der Preis der zu erwerbenden Waren oder Dienstleistungen das Wertguthaben Ihres Gutscheins, ist der das Wertguthaben übersteigende Betrag von Ihnen mit jedem anderen von der Annahmestelle akzeptierten Zahlungsmittel (bspw. Bargeld) zu begleichen.

2.3 Bei Arbeitgebergutscheinen (Zuwendung des Arbeitgebers) ist eine Rückerstattung oder Barauszahlung von Wechselgeld nach §8 EStG nicht zulässig. Sie können nur vollständig eingelöst werden. Die Arbeitgebergutscheine sind farblich einheitlich gestaltet (Farbe: Magenta) und mit mehreren Hinweisen zur Verwendung versehen. Sie werden von der Annahmestelle einbehalten.

2.4 Bitte weisen Sie vor dem Zahlungsvorgang daraufhin, dass Sie mit einem Gutschein zahlen möchten. Nur so ist ein reibungsloser Zahlungsvorgang möglich.

2.5 Eine Barauszahlung des Wertguthabens oder eine Verwendung des Gutscheins außerhalb der teilnehmenden Annahmestellen ist nicht möglich. Der Gutschein kann nicht zum Erwerb von Ludwigsburg-Gutscheinen verwendet werden.

2.6 Sollte eine technische Störung eine Einlösung Ihres Gutscheins nicht ermöglichen, so haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrem nächsten Einkauf den Gutschein zur Bezahlung einzusetzen. Eventuelle technische Störungen bitten wir zu entschuldigen – alle Beteiligten sichern eine höchst zuverlässige Technik zu.

2.7 Sollte Ihr Gutschein so beschädigt sein, dass Sie ihn nicht mehr zur Einlösung verwenden können, setzen Sie sich bitte mit uns per E-Mail unter info@luis-ludwigsburg.de in Verbindung.

2.8 Sollte bei einem Zahlungsvorgang ein Fehler unterlaufen sein, so müssen Sie dies direkt und unmittelbar im Anschluss an den Bezahlungsvorgang der Annahmestelle mitteilen. Nur eine sofortige Reklamation lässt eine evtl. Stornierung oder Änderung zu. Später gemachte Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

2.9 Eine an der Kasse vorgenommene Belastungsbuchung des Gutscheins kann nicht rückgängig gemacht werden. Alleiniger Vertragspartner für Sie bleibt bei der Einlösung Ihres Gutscheins die jeweilige Annahmestelle.

3. Einwendungen aus dem Grundgeschäft

Schuldner der Waren oder Dienstleistungen, die mit dem Gutschein bezahlt werden, sind allein die jeweiligen Annahmestellen, welche diese Leistungen auf Grundlage eines separaten Vertrages erbringen. Der LUIS schuldet nicht die Erbringung dieser Leistungen oder die Lieferung von Waren. Der LUIS ist somit nicht verantwortlich für Beschaffenheit, Qualität, Sicherheit, Gesetzmäßigkeit oder irgendeinen anderen Aspekt der mit Ihrem Gutschein bezahlten Waren oder Dienstleistungen.

4. Sicherheit

4.1 Der Gutschein ist nicht personalisiert, also nicht Ihrer Person zuordenbar. Der Gutschein ist sorgsam wie Bargeld zu behandeln. Bei Verlust oder Diebstahl wird der Gutschein weder vom LUIS, noch von einer Annahmestelle ersetzt. Dies gilt auch im Falle missbräuchlicher Verwendung des Gutscheins durch einen Dritten. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die Rechtmäßigkeit der Einlösung nicht kontrollieren können.

4.2 Der Gutschein ist auf Dritte übertragbar.

5. Gültigkeitsdauer

Der Gutschein hat keine begrenzte Gültigkeit und kann eingesetzt werden, solange der Gutschein seitens des LUIS verwaltet wird.

6. Schlussbestimmung

Die Bedingungen des Gutscheins unterliegen deutschem Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Bedingungen im Übrigen nicht berührt.

Alternative Streitbeilegung gemäß § 36 VSBG:

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Stand: April 2026

Nach oben scrollen

Ludwigsburg-Gutschein

Der Name bleibt, alles andere ist neu!

Der Ludwigsburg-Gutschein im praktischen Scheckkartenformat. Wunschbetrag zwischen 5 und 250 Euro flexibel aufladen und die Vielfalt der Innenstadt centgenau genießen. 

Gutschein

Ab jetzt nur noch vor Ort

Du möchtest den Ludwigsburg-Gutschein zu Weihnachten verschenken? Dann kaufe ihn am besten direkt in unseren Verkaufsstellen. Bei Online-Bestellungen können wir leider nicht garantieren, dass der Ludwigsburg-Gutschein noch rechtzeitig ankommt.

Man sieht eine Übergabe der Ludwigsburg-Gutscheine in einer Verkaufsstelle

Gutschein

Weihnachten nicht verpassen

Damit deine Gutscheine rechtzeitig zu Weihnachten bei dir ankommen, bestelle bitte bis spätestens 16. Dezember. Später eingehende Bestellungen können vor Weihnachten leider nicht mehr garantiert werden.

alle Ludwigsburg-Gutscheine als Fächer in einer Hand vor dem Ludwigsburger Weihnachtsmarkt

Mystery-Beutel

Jetzt schnell sein!

Es ist soweit: Die Mystery-Beutel sind jetzt verfügbar. Greif schnell zu, bevor sie wieder ausverkauft sind.

Mystery-Beutel mit Ludwigsburg-Gutscheinen und anderen Wertgutscheinen

Mystery-Beutel

Wir freuen uns schon riesig, ihr auch?

Ab morgen startet der Verkauf der Mystery-Beutel. Seid bereit, denn im letzten Jahr waren sie schon nach 12 Stunden vergriffen!

Mystery-Beutel mit Ludwigsburg-Gutscheinen und andere Wertgutscheine. Sophia spickelt hinter dem Mystery-Beutel hervor.

Mystery-Beutel

Jetzt vormerken!

Am 10. November um 0 Uhr startet der Verkauf der Mystery-Beutel.

Neugierig? Dann erfahre hier, was es mit den Mystery-Beuteln auf sich hat!

Kastanienbeutelfest

Sei mit dabei!

Am Sonntag, 12. Oktober, ist in Ludwigsburg richtig was los:
Bummeln, entdecken & genießen beim verkaufsoffenen Sonntag.
Wir freuen uns auf dich!