Ludwigsburg-Gutschein
Arbeitgebergutschein
Wir bieten euch als Arbeitgeber eine steuer- und sozialversicherungsfreie Möglichkeit, eure Wertschätzung gegenüber euren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum Ausdruck zu bringen! Nutze unseren Arbeitgebergutschein und erhöhe den Nettolohn deiner Angestellten und damit die Attraktivität deines Unternehmens.
Personalzufriedenheit
Die Mitarbeiterzufriedenheit ist von entscheidender Bedeutung für den Erfolg deines Unternehmens! Mit dem Arbeitgebergutschein hast du die Möglichkeit, deine Wertschätzung gegenüber deinen Angestellten zum Ausdruck zu bringen und eine monatliche Nettolohnerhöhung von bis zu 50 € zu ermöglichen.
Steuern sparen
Gutscheine, welche ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen, gelten als Sachbezüge. Unter steuerlicher Auslegung erfüllen unsere Arbeitgebergutscheine die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe a ZAG. Somit kannst du deinen Angestellten Arbeitgebergutscheine steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen. Am 01.01.2022 wurde dieser Betrag auf bis zu 50 Euro monatlich erhöht.
Support your Locals
Aus unserer Sicht ist der Arbeitgebergutschein eine Win-win-win Situation! Als Unternehmen steigerst du die Zufriedenheit deines Personal, sparst dabei noch Steuern und unterstützten den lokalen Wirtschaftsstandort – die Ludwigsburger Innenstadt. Eine attraktive und lebendige Innenstadt ist ein wichtiger Standortfaktor für die Gewinnung von Fachkräften und wird zukünftig weiter an Bedeutung gewinnen.
Flexibel
Online-Bestellung
Bestelle flexibel über unseren Online-Shop eure Wunschmenge an Arbeitgergutscheinen und mache deinen Angestellten eine Freude.
Kauf auf Rechnung:
Bestellung erfolgt über unseren Online-Shop mit Zugangsdaten. Sprich uns hierzu einfach an.
Sorglospaket
Firmen-Abonnement
Das Firmen-Abo ist unser Rundum-sorglos-Paket für euch! Einmalig angemeldet, erhaltet ihr jeden Monat eure Wunschmenge an Gutscheinen und könnt diese an eure Angestellten verteilen.
FAQ
Sind Arbeitgebergutscheine steuer- bzw. sozialversicherungspflichtig?
Um Gutscheine für Angestellte steuerfrei auszugeben, gibt es zwei Möglichkeiten:
1.) Im Rahmen der Sachbezugsfreigrenze von maximal 50 € (inkl. MwSt.) pro Monat und Angestelltem.
Das bedeutet: Wenn du pro Mitarbeiter und Gutschein die Grenze von 50 € brutto nicht überschreitest, ist der Mitarbeitergutschein steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Dabei spielt es auch keine Rolle, zu welchem Anlass ein Gutschein ausgegeben wird.
2.) Liegt ein besonderer Anlass vor?
In diesem Fall zählt eine Höchstgrenze von 60 € pro Anlass für Gutscheine an Arbeitnehmer als Mitarbeitergeschenk. Zu den besonderen Anlässen zählen: Geburt oder Taufe eines Kindes, Verlobung, Hochzeit oder Silberhochzeit, Pensionierung, Dienstjubiläum, Beförderung, bestandene Prüfung oder Geburtstag.
Grundvoraussetzung: Der Gutschein darf nur zum Bezug einer Sache oder Dienstleistung berechtigen. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Welche Arbeitgebergutscheine gibt es?
Den Ludwigsburger Arbeitgebergutschein gibt es in vier Varianten. Diese könnt ihr beliebig miteinander kombinieren und euren Angestellten monatlich zur Verfügung stellen. Das Beste dabei: Ihre Belegschaft kann die Gutscheine entweder gleich ausgeben, um bspw. Lebensmittel zu erwerben, ins Kino zu gehen oder zum Tanken, oder die monatlichen Beträge für eine größere Anschaffung ansparen. Die Einlösung erfolgt einfach und flexibel bei den Annahmestellen in Ludwigsburg.
Wie erhalte ich die Arbeitgebergutscheine?
Wenn du in deinem Unternehmen erstmalig Arbeitgebergutscheine einführen möchtest, gilt Folgendes zu beachten: Bei Zuwendungen von sogenanntem Sachlohn in Form von Warengutscheinen musst du die sich aus § 4 Abs. 2 Nr. 3 LStDV ergebenden Aufzeichnungspflichten für Sachbezüge im Lohnkonto des Arbeitnehmers erfüllen, um eine Nachprüfung der Anwendung des § 8 Abs. 2 S. 11 EStG zu ermöglichen.
Bei weiteren Fragen wende dich bitte an deinen Steuerberater, der dir eine rechtsverbindliche Auskunft zu diesem Thema geben kann.
Monatlich oder einmal im Jahr bestellen?
Ihr könnt selbst entscheiden, ob ihr die Arbeitgebergutscheine einmal im Monat von uns erhalten möchtet oder einmalig die gesamte Jahresmenge (zum Beispiel im Januar). Entscheidet ihr euch für die Jahresbestellung, könnt ihr die Gutscheine nach und nach an eure Angestellten ausgeben. Wichtig dabei ist, dass die Dokumentationspflichten eingehalten werden.